Spielerinnen und Spieler sind demnach auch nicht vor betrügerischen Praktiken geschützt. Wer vorsätzlich an einem illegalen Spiel teilnimmt, kann sich zudem strafbar machen.
Online-Sportwetten: Gute Nachrichten aus Luxembourg für betroffene Spieler
Wir verfolgen die weitere Entwicklung des Verfahrens C-440/23 vor dem EuGH genau und aktualisieren unsere Berichterstattung fortlaufend. Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts gelangen Sie hier: Mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) legte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die sich um die Möglichkeit drehen, bei Online-Sportwetten verlorenes Geld zurückfordern zu können. Der Kläger in dem Fall hatte zwischen 2013 und Oktober 2020 rund 3.700 Euro bei Online-Sportwetten auf der Plattform von Tipico verloren. Da Tipico in diesem Zeitraum über keine Lizenz für Online-Sportwetten in Deutschland verfügte, forderte der Kläger seine Verluste zurück, da der Vertrag zwischen ihm und Tipico nichtig sei.
Der Ausgangsfall: Anbieter ohne deutsche Lizenz
Tipico hatte eine Lizenz beantragt, erhielt diese aber aufgrund eines unionsrechtswidrigen Vergabeprozesses zunächst nicht. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder stellte Tipico diese Lizenz schließlich am 09.10.2020 aus. In der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2024 deutete der Bundesgerichtshof an, sich auf die Seite des Klägers zu stellen. Er ist zwar der Meinung, dass Tipico eine Lizenz hätte erhalten müssen, da der Anbieter die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllte, deutete aber an, dass er Tipico dennoch zur Rückzahlung der Verluste verurteilen würde. EuGH-Generalanwalt stärkt im Tipico-Fall Verbraucherrechte.
Das Urteil im Überblick
Ein Tipico-Sprecher erklärte dagegen, die zuständigen deutschen Behörden hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten, Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können. Der EuGH befasst sich zur Zeit in drei Verfahren mit der Frage, inwiefern Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückgefordert werden können. C-440/23: Ist das deutsche Verbot von Online-Glücksspiel mit europäischem Recht vereinbar?
IV: Ausnahmen
C-530/24: Können Spieler Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordern, wenn der Anbieter keine Lizenz besaß? 55 aus Malta mit EU-Recht vereinbar? C-198/24: Ist eine vorläufige Kontenpfändung bei Mr Green mit EU-Recht vereinbar? 04. September 2025: Der Generalanwalt präsentiert seine Schlussanträge im Verfahren C-440/23 zu der Frage, ob das deutsche Verbot von Online-Glücksspiel mit europäischem Recht vereinbar ist 24. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von Bei Sportwetten verlorenes Geld zurückholen, weil der Anbieter keine Lizenz hatte? EuGH-Generalanwalt Emiliou gibt Spielern Hoffnung – setzt aber eine Bedingung. Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz können nach den Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou grundsätzlich zur Rückerstattung von verlorenen Wetteinsätzen verpflichtet werden. Eine Ausnahme gelte aber für Fälle, in denen Behörden zugesichert hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, stellte der Generalanwalt in Luxemburg fest (Schlussanträge vom 19.03.2026 – C-530/24). Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen.
| Art des Verfahrens | Auslöser | Typischer Kläger / Vorlagegericht | Beispielsfall |
|---|---|---|---|
| Vorabentscheidungsersuchen | Nationales Gericht ist unsicher über EU-Rechtsauslegung. | Nationales Gericht (z.B. Bundesverwaltungsgericht DE) | C-124/20 (Bundesverband der Lotterieunternehmer) |
| Vertragsverletzungsverfahren | EU-Kommission sieht Verstoß gegen EU-Verträge. | Europäische Kommission | Verfahren gegen Niederlande, Griechenland (2011) |
| Nichtigkeitsklage | Anfechtung von EU-Rechtsakten. | Betroffener Unternehmen oder Mitgliedstaat | (Seltener im Glücksspielbereich) |
| Schadensersatzklage | Staatshaftung wegen rechtswidriger nationaler Regelung. | Geschädigter privater Anbieter | Nationale Verfahren nach EuGH-Grundsatzurteilen |
Die Spielerseite fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden Verträge bis 2020 nichtig seien. Tipico hatte argumentiert, dass es wegen Mängeln im deutschen Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können.
- Online-Sportwetten unterfallen der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)
- Beschränkungen müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein
- Bekämpfung der Spielsucht als anerkannter Allgemeinwohlgrund
- Verhinderung von Betrug und Geldwäsche
Der EuGH-Generalwanwalt betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig auf dem Markt tätig werden dürfe. Dies brächte ernsthafte Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt. Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden – nämlich wenn Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten, argumentierte der Generalanwalt.
Wie geht es weiter?
September 2025: Im Verfahren C-530/24 (Tipico) findet die mündliche Verhandlung statt 30. Oktober 2025: Im Verfahren C-198/24 (Kontenpfändung bei Mr Green) wird der Generalanwalt seine Schlussanträge stellen 11. Dezember 2025: Der Generalanwalt wird im Verfahren C-530/24 (Tipico) seine Schlussanträge stellen Anfang 2026: Das Urteil bet sportwetten gutscheincode ohne einzahlung im Verfahren C-440/23 wird erwartet Am 04. September präsentierte Generalanwalt Emiliou seine Schlussanträge zum Verfahren C-440/23. Dabei muss sich der EuGH mit diversen Vorlagefragen beschäftigen, die ihm ein maltesisches Gericht vorgelegt hat.
Strafrechtliches Risiko
Hintergrund ist, dass ein deutscher Spieler die Rückforderung seiner Verluste gegenüber einem maltesischen Glücksspielanbieter geltend machte. Die Klage auf Rückzahlung der Verluste wurde von einem deutschen Rechtsanwalt eingereicht, dem der Spieler seine Ansprüche zuvor abgetreten hatte. Das maltesische Gericht fällte kein Urteil in dem Verfahren, sondern wandte sich im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahren im Juli 2023 an den Europäischen Gerichtshof. Gerichte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (in Deutschland also beispielsweise der BGH, aber auch Landes- und Oberlandesgerichte) können sich im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens direkt an den EuGH wenden, wenn sie glauben, dass dies zum Erlass eines Urteils erforderlich ist (Art. Der EuGH entscheidet dabei über die Auslegung der Verträge. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger die Forderung abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt".
Der lange Weg nach Luxemburg
Spielerinnen und Spieler sind demnach auch nicht vor betrügerischen Praktiken geschützt. Wer vorsätzlich an einem illegalen Spiel teilnimmt, kann sich zudem strafbar machen. EuGH-Generalanwalt stärkt im Tipico-Fall Verbraucherrechte. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von Bei Sportwetten verlorenes Geld zurückholen, weil der Anbieter keine Lizenz hatte? EuGH-Generalanwalt Emiliou gibt Spielern Hoffnung – setzt aber eine Bedingung.
Was wurde in der mündlichen Verhandlung des EuGH besprochen?
Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz können nach den Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou grundsätzlich zur Rückerstattung von verlorenen Wetteinsätzen verpflichtet werden. Eine Ausnahme gelte aber für Fälle, in denen Behörden zugesichert hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, stellte der Generalanwalt in Luxemburg fest (Schlussanträge vom 19.03.2026 – C-530/24). Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten. Ein Tipico-Sprecher erklärte dagegen, die zuständigen deutschen Behörden hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten, Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können. Der EuGH befasst sich zur Zeit in drei Verfahren mit der Frage, inwiefern Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückgefordert werden können. C-440/23: Ist das deutsche Verbot von Online-Glücksspiel mit europäischem Recht vereinbar? C-530/24: Können Spieler Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordern, wenn der Anbieter keine Lizenz besaß? 55 aus Malta mit EU-Recht vereinbar? C-198/24: Ist eine vorläufige Kontenpfändung bei Mr Green mit EU-Recht vereinbar? 04. September 2025: Der Generalanwalt präsentiert seine Schlussanträge im Verfahren C-440/23 zu der Frage, ob das deutsche Verbot von Online-Glücksspiel mit europäischem Recht vereinbar ist 24. September 2025: Im Verfahren C-530/24 (Tipico) findet die mündliche Verhandlung statt 30. Oktober 2025: Im Verfahren C-198/24 (Kontenpfändung bei Mr Green) wird der Generalanwalt seine Schlussanträge stellen 11. Dezember 2025: Der Generalanwalt wird im Verfahren C-530/24 (Tipico) seine Schlussanträge stellen Anfang 2026: Das Urteil bet sportwetten gutscheincode ohne einzahlung im Verfahren C-440/23 wird erwartet Am 04. September präsentierte Generalanwalt Emiliou seine Schlussanträge zum Verfahren C-440/23. Dabei muss sich der EuGH mit diversen Vorlagefragen beschäftigen, die ihm ein maltesisches Gericht vorgelegt hat. Hintergrund ist, dass ein deutscher Spieler die Rückforderung seiner Verluste gegenüber einem maltesischen Glücksspielanbieter geltend machte. Die Klage auf Rückzahlung der Verluste wurde von einem deutschen Rechtsanwalt eingereicht, dem der Spieler seine Ansprüche zuvor abgetreten hatte.
Um welche Summen geht es da für die Branche?
Demnach könne ein Spieler im eigenen Land auf Rückzahlung seiner Verluste klagen, wenn der Anbieter lediglich über eine Lizenz aus einem anderen Mitgliedsstaat (wie im vorliegenden Fall Malta) verfügte. Das unionsrechtliche Verbot des Rechtsmissbrauchs stehe einer solchen Klage nicht entgegen. Zu den weiteren Fragen hielt er sich auf Wunsch des Gerichts selbst zurück. Der EuGH hatte sich in der Vergangenheit jedoch bereits mehrfach dazu geäußert, dass das Verbot von Online-Glücksspiel durch einzelne Mitgliedsstaaten gerechtfertigt sein kann. Aus den Urteilen C-186/11 und C-209/11 vom 24.
Online-Glücksspiel – Vorläufige Kontopfändung nach EuGH-Urteil möglich
Januar 2013: „23 So können nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein (Urteil Garkalns, Randnr. „24 Der Gerichtshof hat insoweit wiederholt entschieden, dass die Regelung der Glücksspiele zu den Bereichen gehört, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C 42/07, Slg. Da die Richter in aller Regel den Ausführungen der Generalanwälte folgen, wird erwartet, dass die Entscheidung des EuGH zu C-440/23 entsprechend spielerfreundlich ausfallen wird. Das maltesische Gericht fällte kein Urteil in dem Verfahren, sondern wandte sich im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahren im Juli 2023 an den Europäischen Gerichtshof. Gerichte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (in Deutschland also beispielsweise der BGH, aber auch Landes- und Oberlandesgerichte) können sich im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens direkt an den EuGH wenden, wenn sie glauben, dass dies zum Erlass eines Urteils erforderlich ist (Art.
Kann es bei gewonnenen Verfahren schwierig werden, Geld von Anbietern mit Sitz im EU-Ausland tatsächlich zu erhalten?
Das nationale Gericht legt dem EuGH konkrete Vorlagefragen vor, die es beantwortet haben möchte. Die Verluste waren dem Spieler aus Online-Zweitlotterien und Online-Automatenspielen (Slots) entstanden. Das zu erwartende Urteil des EuGH lässt sich jedoch auch auf andere Bereiche des Online-Glücksspiels übertragen. Das maltesische Gericht möchte im Verfahren C-440/23 vom EuGH sieben Fragen beantwortet haben, die sich grundsätzlich darum drehen, inwieweit das deutsche Glücksspielgesetz (Verbot von Online-Casinospielen nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag) mit Artikel 56 AEUV zum Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist: Ist ein Verbot von Online-Automatenspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar? Ist dieses Verbot damit vereinbar, dass eine große Nachfrage von Spielern nach Online-Automatenspielen besteht und der deutsche Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken?
Wie war die Situation in Deutschland bis 2012?
Ist das Verbot damit vereinbar, dass die Bundesländer sich bereits darauf geeinigt haben, im Rahmen des zukünftigen Glücksspielstaatsvertrags (2021) Erlaubnisse erteilen zu wollen? Die Fragen 4 bis 6 drehen sich ausschließlich um das Verbot von Zweitlotterien. Können Spieler verlorene Einsätze aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern und sich dabei auf das Fehlen einer deutschen Lizenz und auf ungerechtfertigte Bereicherung stützen? Diese letzte Frage ist dabei für die große Mehrheit der deutschen Spieler, die Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern wollen, von größter Wichtigkeit. Generalanwalt Emiliou nahm in seinen Schlussanträgen in erster Linie zu dieser wichtigen Vorlagefrage 7 Stellung. Der EuGH entscheidet dabei über die Auslegung der Verträge. Das nationale Gericht legt dem EuGH konkrete Vorlagefragen vor, die es beantwortet haben möchte. Die Verluste waren dem Spieler aus Online-Zweitlotterien und Online-Automatenspielen (Slots) entstanden. Das zu erwartende Urteil des EuGH lässt sich jedoch auch auf andere Bereiche des Online-Glücksspiels übertragen.
- EuGH-Entscheidung zur Werbung für Sportwetten (Rs. C-390/12)
- Pauschales Werbeverbot kann gegen EU-Recht verstoßen
- Werbebeschränkungen müssen spezifisch und zielgerichtet sein
- Verhältnismäßigkeit der Werbeverbote ist stets zu prüfen
Das maltesische Gericht möchte im Verfahren C-440/23 vom EuGH sieben Fragen beantwortet haben, die sich grundsätzlich darum drehen, inwieweit das deutsche Glücksspielgesetz (Verbot von Online-Casinospielen nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag) mit Artikel 56 AEUV zum Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist: Ist ein Verbot von Online-Automatenspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar? Ist dieses Verbot damit vereinbar, dass eine große Nachfrage von Spielern nach Online-Automatenspielen besteht und der deutsche Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken? Ist das Verbot damit vereinbar, dass die Bundesländer sich bereits darauf geeinigt haben, im Rahmen des zukünftigen Glücksspielstaatsvertrags (2021) Erlaubnisse erteilen zu wollen? Die Fragen 4 bis 6 drehen sich ausschließlich um das Verbot von Zweitlotterien. Können Spieler verlorene Einsätze aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern und sich dabei auf das Fehlen einer deutschen Lizenz und auf ungerechtfertigte Bereicherung stützen? Diese letzte Frage ist dabei für die große Mehrheit der deutschen Spieler, die Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückfordern wollen, von größter Wichtigkeit.
Sie sind selbst betroffen?
Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden Verträge bis 2020 nichtig seien. Tipico hatte argumentiert, dass es wegen Mängeln im deutschen Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können. Der EuGH-Generalwanwalt betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig auf dem Markt tätig werden dürfe.
Ihre nächsten Schritte zur Rückforderung Ihrer Verluste
Dies brächte ernsthafte Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt. Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden – nämlich wenn Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten, argumentierte der Generalanwalt. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger die Forderung abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten. Generalanwalt Emiliou nahm in seinen Schlussanträgen in erster Linie zu dieser wichtigen Vorlagefrage 7 Stellung. Demnach könne ein Spieler im eigenen Land auf Rückzahlung seiner Verluste klagen, wenn der Anbieter lediglich über eine Lizenz aus einem anderen Mitgliedsstaat (wie im vorliegenden Fall Malta) verfügte. Das unionsrechtliche Verbot des Rechtsmissbrauchs stehe einer solchen Klage nicht entgegen. Zu den weiteren Fragen hielt er sich auf Wunsch des Gerichts selbst zurück. Der EuGH hatte sich in der Vergangenheit jedoch bereits mehrfach dazu geäußert, dass das Verbot von Online-Glücksspiel durch einzelne Mitgliedsstaaten gerechtfertigt sein kann. Aus den Urteilen C-186/11 und C-209/11 vom 24. Januar 2013: „23 So können nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein (Urteil Garkalns, Randnr. „24 Der Gerichtshof hat insoweit wiederholt entschieden, dass die Regelung der Glücksspiele zu den Bereichen gehört, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C 42/07, Slg. Da die Richter in aller Regel den Ausführungen der Generalanwälte folgen, wird erwartet, dass die Entscheidung des EuGH zu C-440/23 entsprechend spielerfreundlich ausfallen wird. Wir verfolgen die weitere Entwicklung des Verfahrens C-440/23 vor dem EuGH genau und aktualisieren unsere Berichterstattung fortlaufend. Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts gelangen Sie hier: Mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) legte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die sich um die Möglichkeit drehen, bei Online-Sportwetten verlorenes Geld zurückfordern zu können. Der Kläger in dem Fall hatte zwischen 2013 und Oktober 2020 rund 3.700 Euro bei Online-Sportwetten auf der Plattform von Tipico verloren. Da Tipico in diesem Zeitraum über keine Lizenz für Online-Sportwetten in Deutschland verfügte, forderte der Kläger seine Verluste zurück, da der Vertrag zwischen ihm und Tipico nichtig sei. Tipico hatte eine Lizenz beantragt, erhielt diese aber aufgrund eines unionsrechtswidrigen Vergabeprozesses zunächst nicht. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder stellte Tipico diese Lizenz schließlich am 09.10.2020 aus. In der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2024 deutete der Bundesgerichtshof an, sich auf die Seite des Klägers zu stellen. Er ist zwar der Meinung, dass Tipico eine Lizenz hätte erhalten müssen, da der Anbieter die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllte, deutete aber an, dass er Tipico dennoch zur Rückzahlung der Verluste verurteilen würde.
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